Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Kaufmann/Kauffrau (KV-Lehrabschluss)
Der VSH reglementiert und kontrolliert die folgenden Abschlüsse:
Grundbildung:
Alternative zur klassischen KV-Lehre – gleich lang und gleicher Abschluss
Lehrgänge der kaufmännischen Grundbildung sind staatlicher reglementiert (Art. 41.2 (78) BBG)
Schule benötigt eine staatliche (kantonale) Ausbildungsbewilligung
Integriertes uneingeschränktes Ausbildungspraktikum von mind. 12 Monaten
Vorschlagsnoten und Prüfung inhouse
Grundbildung | PDF
Nachholbildung:
Abschlüsse der kaufmännischen Nachholbildung sind staatlich reglementiert (Art. 32 BBV)
Praxisnachweis: 5 Jahre Berufspraxis, davon 2 im kaufmännischen Bereich
Vorschlagsnoten und Prüfung inhouse - sofern Schule mit staatlicher (kantonale) Ausbildungsbewilligung
Nachholbildung | PDF

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